Warteliste

Bitte beachten: Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.
z.B. Aussprachestörung, Lesen/Schreiben, eingeschränkter Wortschatz, o.ä.
z.B. Kind lebt in Wohngruppe, Autismus, Mehrsprachigkeit o.ä.